Recht und Alltag -
Krankenkassen haben die Kosten für den Einsatz eines Rettungshubschraubers auch dann zu übernehmen, wenn zum Zeitpunkt des Notrufs der
Versicherte bereits verstorben ist und der Tod nicht für jeden Laien offenkundig war. Dies hat der 1. Senat des Hessischen
Landessozialgerichtes in einem vor kurzem veröffentlichten Urteil (Az.: L 1 KR 26... mehr
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