Rechtslupe -
Auch die DAK darf nach Ansicht des Sozialgerichts Berlin die von ihr beschlossenen Zusatzbeiträge nicht von ihren Mitgliedern verlangen,
da die Krankenkasse die ihr gegenüber ihren Mitgliedern obliegende Hinweispflicht auf das wegen der Erhebung des Zusatzbeitrags
bestehende Sonderkündigungsrecht verletzt hat.
Erhebt eine Krankenka... mehr
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