Schlosser Aktuell -
Nimmt ein gesetzlich Versicherter medizinische Leistungen in Anspruch, sollte er oder sie sich vorher mit seiner Krankenversicherung in
Verbindung setzen.
Das Sozialgericht Düsseldorf entschied nämlich aktuell, daß ein gesetzlich Versicherter keinen Anspruch auf Kostenerstattung für die ihm
operativ eingesetzten sog. multifokalen L... mehr
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