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Ein Schwerkranker hat möglicherweise das Recht, selbst Cannabis anzubauen. Das Verwaltungsgericht Köln betrachtet in einem heute
bekanntgegebenen Urteil ein generelles Verbot für unwirksam. Es hat die zuständige Behörde verpflichtet, noch einmal über den Antrag zu
entscheiden.
Der Kläger ist seit 1985 an Multipler Sklerose erkrankt... mehr
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