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Das Sozialgericht Berlin hat mit Urteil vom 22. Juni
2011 (S 73 KR 1635/10) entschieden, dass wenn eine Krankenkasse – hier die City BKK – Zusatzbeiträge erhebt, muss sie ausreichend auf
das Sonderkündigungsrecht der Mitglieder hinweisen. Ein im Kleingedruckten verstecktes Gesetzeszitat erfüllt die Hinweispflicht nicht.
Bis zur Nachho... mehr
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