Kanzlei Potthast Rechtsanwälte -
Zum 01. Januar 2011 ergeben sich einige wichtige Gesetzesänderungen.
Krankenversicherung
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 14,9 auf 15,5 Prozent, der ermäßigte
Beitragssatz von 14,3 auf 14,9 Prozent. Der Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent wird dauerhaft festgeschrieben. Beitr... mehr
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