Arbeitsrecht Chemnitz - Die Techniker
Krankenkasse (TK) hatte im Fall einer bei ihr Versicherten auf eine Kapitalauszahlung einer Lebensversicherung i.H.v. 23.400 Euro
Krankenversicherungsbeiträge erhoben.
Zur Begründung führte die Krankenkasse an, es handele sich um eine beitragspflichtige Leistung der betrieblichen
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