Fuchs & Siegemund Rechtsanwälte -
In einer Entscheidung vom Ende des letzten Jahres (Az.:
12 U 105/12), hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem etwas kuriosen Fall entschieden, dass eine gesetzliche Krankenversicherung
für medizinische Behandlungen aufkommen muss, wenn ein Mitarbeiter zuvor ausdrücklich die Deckung der Kosten zugesagt hat.
Der Anspruch folgt gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG aus den Grundsätzen zur … mehr
