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Der Sozialhilfeträger übernimmt bestimmte Kosten. Auch für gesundheitliche Angelegenheiten trifft das unter Umständen zu. In diesem Fall
war die Klägerin der Meinung, dass für sie auch die Kosten für die sogenannten Dreimonatsspritzen zur Empfängnisverhütung vom
Sozialhilfeträger zu übernehmen sind. Diese werden nur bis zum 20. Lebensjahr von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert,… mehr
