Rechtslupe -
Versicherte haben grundsätzlich einen Anspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse auf die Gewährung von Hilfsmitteln – jedoch nur,
soweit die Hilfsmittel nicht als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. Bei einem Tandem handelt es sich um einen
Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, dessen Anschaffungskosten nicht von der Krankenkasse zu erstatten sind.
Mit dies… mehr
