Rechtslupe -
Der Anspruch des Pflegeheimbewohners auf Einsicht in die Pflegeunterlagen geht gemäß § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X i.V.m. § 401 Abs. 1 analog,
§ 412 BGB auf den
– aufgrund des Schadensereignisses zu kongruenten Sozialleistungen verpflichteten – Sozialversicherungsträger über, wenn und soweit mit
seiner Hilfe das Bestehen von Schadensersatzansprüchen geklärt werden soll und die den Altenpflege… mehr
