sozialrechtsexperte - zu BSG, Urteil vom 07.05.2013 - B 1 KR 12/12 R; B 1 KR 53/12 R.
Ein Versicherter hat bei Wahl einer teureren Vertragseinrichtung für stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
(Reha) keinen Kostenerstattungsanspruch gegen seine Krankenkasse. Dies hat das Bundessozialgericht auf die Revisionen zweier
Patientinnen am 07.05.2013 entschieden (Az.: B 1 KR 12/12 R und B 1 KR 53/12 R).
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