Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog -
Grundsatz: Bei Beendigung der versicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigung hat der Arbeitgeber den
Arbeitnehmer bei der zuständigen Krankenkasse (in der Regel innerhalb von 6 Wochen) abzumelden.
gesetzliche Regelung:Gesetzliche Grundlage ist § 28a SGB IV. In § 8 DEÜV sind weitergehende Regelungen für die
Abgabe der Anmeldung enthalten.
Beim Ausscheiden des Arbeitne… mehr
