Rechtslupe -
Der sog. “Morbiditäts-Risikostrukturausgleich” zwischen den gesetzlichen Krankenkassen zum Ausgleich der finanziellen Auswirkungen von
Unterschieden in der Risikostruktur ist rechtmäßig. Lediglich die Regelung von Details ist dem Bundesversicherungsamt übertragen worden
und diese halten sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
So hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in dem hie… mehr
