Rechtslupe -
Ein Zuschuss zu einer vorrübergehenden stationären Hospizversorgung kann nur beansprucht werden, wenn eine ambulante Versorgung zu Hause
oder in der Familie nicht möglich ist. Bei einem gleichbleibenden Zustand eines schwerstbehinderten Kindes, das grundsätzlich bisher in
der Familie versorgt worden ist, kann eine solche Unmöglichkeit nicht durch die starke Dauerbelastung der pflegenden Fam… mehr
