Rechtslupe -
Die Krankenkassen sind für einen möglichst vollständigen Behinderungsausgleich zuständig. Sind Hörgeräte innerhalb des Festbetragsrahmens
nicht geeignet einen bestmöglichen Ausgleich der Hörstörung herzustellen, hat die Krankenkasse auch die Kosten für ein Hörgerät oberhalb
des Festbetrages zu tragen.
Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in dem hier vorli… mehr
