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Channel: Krankenkasse | JuraBlogs
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Krankenkasse muss nicht für potenzsteigernde Arzneimittel für Behinderte aufkommen

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Kanzlei Blaufelder - Behinderte Menschen mit Potenzstörungen können von ihrer gesetzlichen Krankenkasse sich nicht die Kosten für erektionssteigernde Arzneimittel erstatten lassen. Solch ein Anspruch lässt sich weder aus dem Grundgesetz noch aus der UN-Behindertenrechtskonvention herleiten, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am Dienstag, 06.03.2012, in K... mehr

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