Kanzlei Blaufelder -
Behinderte Menschen mit Potenzstörungen können von ihrer gesetzlichen Krankenkasse sich nicht die Kosten für
erektionssteigernde Arzneimittel erstatten lassen. Solch ein Anspruch lässt sich weder aus dem Grundgesetz noch aus der
UN-Behindertenrechtskonvention herleiten, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am Dienstag, 06.03.2012, in K... mehr
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