rechtbrechung - zum 1.1.11 ändert sich (wieder) das Recht der freiwilligen Versicherung in der GKV. Nun kann sich wieder privat versichern, wer sofort
versicherungsfrei ist und wer sich allmählich an die PKV anpirscht, der muss (wie schon früher) ein Jahr warten und darf dann auch.
Weiterhin gibt es keine Mitteilungspflicht, keine Klarheit wann freiwillig eigen... mehr
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