Recht und Alltag -
Gemäß § 191 Satz 1 Nr 3 SGB V endet die freiwillige Mitgliedschaft in
einer gesetzlichen Krankenkassen mit Ablauf des nächsten Zahltages, wenn für zwei Monate die fälligen Beiträge trotz Hinweises auf die
Folgen nicht entrichtet wurden.
Das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz wies deshalb mit Urteil vom 03.08.2006 (Az.: ... mehr
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