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„Bis auf weiteres“: Angabe eines nächsten Praxistermins begrenzt nicht die Arbeitsunfähigkeit

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Betriebsrat Blog - Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 23.12.2011 – L 5 KR 309/11 B). Hat ein Arzt in einem Auszahlschein für Krankengeld Arbeitsunfähigkeit “bis auf weiteres” bescheinigt, hat er die Dauer der Bestätigung in der Regel nicht auf einen Endzeitpunkt begrenzt. Dies gilt auch, wenn er in dem Schein selbst den nä... mehr

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