Andere Ansicht -
Im Streit steht die Sozialversicherungspflichtigkeit des Klägers. War er abhängig beschäftigt im Sinne des § 7 SGB IV – oder war er es nicht. Es geht hier um
jahrelang entrichtete Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung.
Ein Kriterium bei der Betrachtung ist, ob jemand ein Betriebsrisiko trägt, ob er eig... mehr
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