Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte -
EuGH, Urteil vom 03.10.2013, Az. C-59/12
Art. 2 2005/29 EU-RL
Der EuGH hat entschieden, dass die europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken nicht nur in sachlicher, sondern auch
persönlicher Hinsicht besonders weit auszulegen ist. Im vorliegenden Fall wurde die Richtlinie auch auf das Werbeverhalten einer
deutschen Krankenversicherung erstreckt. Zur Pressemitteilung 126/13… mehr
