Rechtslupe -
Eine Einsichtnahme in die Krankheitsakten und Pflegedokumentationen ist bei Einverständnis des Betroffenen auch durch Krankenkassen
möglich. Das Einsichtsrecht in seine persönlichen Krankenakten ist kein so höchstpersönliches Recht, dass eine Übertragung auf Dritte
unmöglich wäre.
In einem jetzt vom Amtsgericht München entschiedene... mehr
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